Die stetige Auseinandersetzung mit aktuellen rechtlichen Fragestellungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wichtig, um “am Ball” zu bleiben. Dies wiederum ist unabdingbar, um bestmöglich beraten zu können. Bereits für meine beiden Fachanwaltstitel bilde ich mich jährlich mindestens dreißig Stunden fort.
Daneben war ich in den letzten Jahren bundesweit für die GenoAkademie tätig. Hier habe ich schwerpunktmäßig die Organe und das Führungspersonal von Banken und Unternehmen zu bank‑, gesellschafts- und haftungsrechtlichen Themen geschult.
Zusätzlich habe ich von 2013 bis 2020 an der Akademie für Bankwirtschaft (Fachhochschule) die Vorlesungen im Wertpapierrecht gehalten.
Neben dieser Lehrtätigkeit habe ich folgende Artikel und Bücher publiziert:
Wie schnell ist unverzüglich? – Die Einberufung der Generalversammlung, NJW 2019, S. 2062
Wer vertritt die Genossenschaft bei Klagen gegen ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrates?, NJOZ 2018, S. 1201
Das aufsichtsrechtliche Schreckgespenst — AnsFuG und das Beraterregister -, BI Bankinformation, Nummer 10 (2012), S. 74
„Praxiswissen Bankrecht“ (Mitautor) Kapitel: Patronatserklärung und Kollision von Sicherheiten Frankfurt a.M. 2011;
Prospekthaftung oder Haftung für fehlenden Prospekt? (mit Dr. Marco Zessel, LL.M), NJW 2010, 1045, NJOZ 2010, S. 418;
Neuerungen durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen (mit Hannah Conrad), NJOZ 2009, S. 3199
Der fehlerhafte Aufsichtsratsbeschluss und seine Folgen, NJW 2008, S. 3544; NJOZ 2008, S. 4294
Die Entwicklung des Grundsatzes der Mündlichkeit im Rahmen des gerichtlichen Geständnisses, NJW 2008, S. 2082; NJOZ 2008, S. 2166
Daseinsvorsorge zwischen Beihilfe- und Vergaberecht, Frankfurt a.M. 2007